Juristin Manuela Niehaus erhält Werner-von-Melle-Preis 2025

© Lennart Selle | v.l.n.r.: Prof. Dr. Markus Kotzur, Prof. Dr. Natalia Filatkina, Dr. Manuela Niehaus, Dr. Ekkehard Nümann und Dr. Miriam Putz

Die Juristin Dr. Manuela Niehaus ist mit dem Werner-von-Melle-Preis 2025 für ihre Forschungen über die Rolle nicht-staatlicher Akteure im internationalen Klimarecht ausgezeichnet worden. Ihre Studie Global Climate Constitutionalism "from below", The Role of Climate Change Litigation for International Climate Lawmaking weist dazu neue Wege. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung und der Edmund Siemers-Stiftung wurde Niehaus am 17. Dezember 2025 in der Handelskammer Hamburg überreicht. Beide Stiftungen zeichnen damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die an der Universität Hamburg eine hervorragende Dissertation zu einem gesellschaftlich bedeutsamen Thema verfasst haben. Anlässlich der Ehrung sprachen Dr. Miriam Putz, Leiterin des Geschäftsbereichs Innovation und neue Märkte der Handelskammer, die Vizepräsidentin der Universität Hamburg Prof. Dr. Natalia Filatkina sowie Dr. Ekkehard Nümann, Präsident der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Markus Kotzur von der Universität Hamburg.

Die Klimakrise eskaliert weiter – 2024 lag die globale Durchschnittstemperatur erstmals mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau. Die Staatengemeinschaft versagt komplett bei der Begrenzung der Erderwärmung wie jüngst der Klimagipfel in Belém wieder einmal gezeigt hat. Manuela Niehaus hat in ihrer Dissertation untersucht, wie sinnvoll die Einklagbarkeit von Klimaschutz ist. Sie fragt nach den Wirkungen internationaler Klimawandelklagen, insbesondere den Klagen von Nichtregierungsorganisationen. Inwiefern tragen nicht-staatliche Akteure, die formal nicht als Völkerrechtssubjekte anerkannt sind, zur Entstehung eines neuen internationalen Klimarechts bei, und werden sie so auch zu Akteuren im (Umwelt-)Völkerrecht?

Manuela Niehaus erläutert ihren Ansatz: "Angehörige künftiger Generationen sowie Menschen im Globalen Süden, die noch nicht oder kaum zum Klimawandel beigetragen haben, werden von dessen Auswirkungen besonders stark betroffen sein und ihre Menschenrechte, darunter auch das Recht auf eine gesunde Umwelt, verletzt. Ich habe vier Klimaklagen rechtsvergleichend untersucht (darunter jene der niederländischen Stiftung Urgenda gegen die Niederlande), mit denen unwillige, zögerliche Regierungen zu mehr Klimaschutz verpflichtet wurden. Diese Graswurzel-Klimaklagen (climate change litigation) sind lehrreich, weil sie in ihrer Gesamtheit zur Herausbildung neuen Klimarechts beitragen können. Ich zeige somit die bedeutsame Wechselwirkung von Klimawandel und Rechtswandel auf: Climate change bedeutet also auch legal change."

Ekkehard Nümann, Präsident der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung, betont: "Die Idee des Pariser Klimaabkommens 2015 war, dass sich die Staaten durch politische Kontrolle gegenseitig zu ambitionierten Zielen motivieren. Mittlerweile gilt fast das Gegenteil: Die anderen tun wenig, dann machen wir das auch so. Manuela Niehaus weist mit ihrer Dissertation eine konstruktive Perspektive, indem sie darlegt, dass Klimawandelklagen wirksam sein können. Sie zwingen Staaten auch gegen deren Willen zu mehr Klimaschutz – im Interesse aller. Die Hamburgische Wissenschaftliche Stiftung zeichnet eine herausragende Arbeit aus, die argumentative und auch juristische Wege zu mehr Klimagerechtigkeit weist, indem Akteure 'von unten' nationales und internationales Recht neu interpretieren und damit zur Konstitutionalisierung des internationalen Klimarechts beitragen."

Zur Preisträgerin

Manuela Niehaus (*1989) studierte Rechtswissenschaft in Münster und Rio de Janeiro. Ihre Dissertation Global Climate Constitutionalism "from below". The Role of Climate Change Litigation for International Climate Lawmaking untersucht juristische Instrumente gegen die Klimakrise. Sie entstand im Rahmen eines Joint PhD-Programms der Universität Hamburg und der Macquarie University (Sydney). Derzeit ist Niehaus Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dort arbeitet sie an ihrer Habilitation über das „Recht auf Heimat“ – und wie es aufgrund zunehmender Veränderungen durch Umweltkatastrophen und Klimawandel verletzt wird und geschützt werden muss.



 

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