Dr. h.c. Julius Friedrich Theodor Engel (1842-1926)

Julius Engel, geboren in Schleswig, bestand nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Kiel und Heidelberg 1867 das Staatsexamen, wurde Amtssekretär in Reinbek, später Assessor beim Amtsgericht in Albersdorf und 1868 Rechtsanwalt und Notar in Neumünster. Zwölf Jahre später, 1880, trat er als Amtsrichter in den hamburgischen Justizdienst über, wurde 1882 Landrichter, 1885 Landgerichtsdirektor, 1893 Oberlandesgerichtsrat und 1900 Präsident des Landgerichts. Engel erwarb sich in Zusammenhang mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Hamburg hohe Anerkennung. Von 1887 bis 1913 gehörte er als Mitglied der Fraktion der Rechten der Hamburgischen Bürgerschaft an, wo er sich besonders in Ausschüssen und Kommissionen engagierte; seit 1902 war er Präsident dieses Parlaments. 1912 bekam er von der juristischen Fakultät der Universität Kiel die Ehrendoktorwürde verliehen.